Wintergarten Baugenehmigung Saarland 2026: § 61 LBO, Terrassendach & Kosten
Im Saarland sind Terrassenüberdachungen nach § 61 LBO verfahrensfrei, Wintergärten aber nicht: Eine 36-m²-Kenntnisgabe-Ausnahme steht nicht im Gesetz. Der komplette Überblick mit § 61 LBO im Wortlaut, Genehmigungsfreistellung, Grenzabstand, Kosten und zwei konstruierten Rechenbeispielen.
Das Saarland ist im bundesweiten Vergleich ein Sonderfall. Eine Ausnahme, nach der Wintergärten bis 36 Quadratmeter über eine „Kenntnisgabe“ an die Gemeinde ohne Verfahren gebaut werden dürfen, enthält die Landesbauordnung (LBO) Saarland nicht. Im amtlichen Text von § 61 LBO Saarland (Fassung vom 19.02.2025) kommt das Wort „Wintergarten“ überhaupt nicht vor. Terrassenüberdachungen dagegen sind verfahrensfrei, und zwar ohne jede Größenangabe im Gesetzestext. Genau dieser Unterschied entscheidet im Saarland darüber, ob du einfach bauen darfst oder ein Verfahren brauchst.
Dieser Artikel ist Teil unserer Reihe zur Wintergarten-Baugenehmigung im Bundesländer-Vergleich und ergänzt den Grundlagen-Ratgeber zur Wintergarten-Baugenehmigung. Im Folgenden erfährst du, was § 61 LBO Saarland wörtlich regelt, warum es keine 36-m²-Ausnahme gibt, wann die Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO hilft, wie der Grenzabstand nach § 7 LBO berechnet wird und wo die typischen Stolperfallen liegen.
Genehmigungspflicht für Wintergärten im Saarland
Die kurze Antwort: in aller Regel ja. Das Saarland zählt beim Wintergarten nicht zu den großzügigen Bundesländern, sondern zu den strengen. Während etwa Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Wintergärten bis 30 m² ausdrücklich verfahrensfrei stellen und Rheinland-Pfalz unbeheizte, ebenerdige Wintergärten bis 50 m³ umbauten Raum freistellt, kennt die saarländische Landesbauordnung keinen eigenen Wintergarten-Tatbestand. Eine „36-m²-Ausnahme“ findet sich im Gesetzestext nicht.
Anders sieht es bei der offenen Terrassenüberdachung aus: Sie ist im Saarland verfahrensfrei, und der Gesetzestext nennt dafür nicht einmal eine Größengrenze. Das macht die Abgrenzung zwischen Überdachung und Wintergarten hier besonders wichtig. Ein Dach über der Terrasse darfst du ohne Verfahren errichten, einen seitlich verglasten, geschlossenen Anbau nicht.
§ 61 LBO Saarland im Wortlaut: Terrassenüberdachung ja, Wintergarten nein
§ 61 LBO Saarland listet die verfahrensfreien Bauvorhaben auf. In Absatz 1 Nummer 1 stehen die verfahrensfreien Gebäude, unter Buchstabe h heißt es schlicht: „Terrassenüberdachungen,“. Eine Angabe zu Grundfläche, Tiefe oder Höhe folgt nicht. Das ist im Bundesvergleich ungewöhnlich, denn andere Länder begrenzen Terrassendächer, etwa Niedersachsen auf 40 m² oder Nordrhein-Westfalen auf 30 m² und 4,50 m Tiefe. Im Saarland steht die Überdachung ohne Zusatz im Gesetz.
Das Wort „Wintergarten“ kommt in § 61 LBO in keinem der fünf Absätze vor. § 61 Abs. 2 hat nur zwei Nummern: Nr. 1 betrifft landwirtschaftliche Gebäude, Nr. 2 Gewächshäuser. Nur für diese beiden Fälle gibt es eine Kenntnisgabe an die Gemeinde mit einer Frist von zwei Wochen, und auch dort verlangt das Gesetz keine Bescheinigung eines Tragwerksplaners. Eine „Nr. 4“ in § 61 Abs. 2 gibt es nicht. Eine solche Wintergarten-Ausnahme lässt sich am amtlichen Text nicht belegen.
Offen lässt der Wortlaut eine Randfrage: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a stellt eingeschossige Gebäude bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt verfahrensfrei, außer im Außenbereich. Ob ein kleiner, angebauter Kaltwintergarten darunter fallen oder als Terrassenüberdachung eingeordnet werden kann, regelt das Gesetz nicht. Darauf solltest du dich nicht ohne schriftliche Auskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde verlassen.
Quelle: § 61 LBO Saarland (amtliches Landesrecht Saarland), Stand: Fassung vom 19.02.2025, gültig ab 26.04.2025, geprüft am 24.09.2026.
2. Wintergarten, kalt oder beheizt: In § 61 LBO nicht genannt. Du brauchst eine Baugenehmigung oder, im qualifizierten Bebauungsplan, die Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO.
3. Grenzfall Kleinstanbau: Ob ein sehr kleiner Kaltwintergarten als eingeschossiges Gebäude bis 75 m³ (§ 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) gelten kann, entscheidet nur die Bauaufsicht. Ohne schriftliche Auskunft nicht darauf bauen.
Zur besseren Einordnung hier die zentralen Unterschiede im Überblick:
| Merkmal | Terrassenüberdachung | Wintergarten (Freistellung) | Wintergarten (Bauantrag) |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO | § 63 LBO | Baugenehmigungsverfahren |
| Größengrenze im Gesetz | keine | keine eigene | keine eigene |
| Voraussetzung | seitlich offene Überdachung | u. a. Bebauungsplan, Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 | vollständiger Bauantrag |
| Behördliche Prüfung | keine | keine Baugenehmigung | ja, mit Bescheid |
Prüfe deshalb bei jeder Aussage zum Saarland, ob ein konkreter Paragraf genannt wird, und gleiche ihn mit dem amtlichen Text ab. Für Wintergärten findest du in § 61 LBO nichts.
Terrassenüberdachung im Saarland: ohne Genehmigung, aber mit Abstandsflächen
Eine Terrassenüberdachung ist im Saarland nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO verfahrensfrei. Anders als etwa in Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen nennt der Wortlaut keine Grenze für Fläche, Tiefe oder Höhe. Verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Die Abstandsflächen nach § 7 LBO, die Standsicherheit, örtliche Bauvorschriften und die Festsetzungen eines Bebauungsplans musst du trotzdem einhalten. Eine große Überdachung dicht an der Grundstücksgrenze kann deshalb an den Abstandsflächen scheitern, obwohl sie kein Verfahren braucht.
Der Unterschied zum Wintergarten liegt in der Bauform: Die Terrassenüberdachung ist ein Dach über der Terrasse, seitlich offen. Ein Wintergarten ist seitlich verglast und bildet einen geschlossenen Raum. Wo genau eine Überdachung mit seitlichen Glaselementen oder Schiebewänden zum Wintergarten wird, definiert die LBO nicht. Verglast du eine verfahrensfreie Überdachung später rundum, entsteht im Zweifel ein Wintergarten, und für den gilt keine Verfahrensfreiheit. Kläre die Einordnung deshalb vorher mit der Bauaufsicht.
| Kriterium | Terrassenüberdachung | Wintergarten |
|---|---|---|
| Bauform | Dach über der Terrasse, seitlich offen | seitlich verglast, geschlossener Raum |
| Verfahrensfrei nach § 61 LBO | ja (Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h) | nein, nicht genannt |
| Größengrenze im Gesetz | keine | keine, weil kein Tatbestand |
| Abstandsflächen nach § 7 LBO | gelten | gelten |
Quelle: § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO Saarland, Stand: Fassung vom 19.02.2025, gültig ab 26.04.2025, geprüft am 24.09.2026.
Grenzabstand im Saarland: § 7 LBO Saarland
Der Grenzabstand richtet sich nach § 7 Abs. 5 LBO Saarland: Die Tiefe der Abstandsfläche beträgt grundsätzlich 0,4 × Wandhöhe (H), mindestens jedoch 3 Meter. In Gewerbe- und Industriegebieten genügen 0,2 H, ebenfalls mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen genügen 3 m. Für den typischen Anbau an ein Ein- oder Zweifamilienhaus heißt das: Du rechnest mit 3 m Abstand zur Nachbargrenze. Eine Sonderregel für Wintergärten oder Terrassenüberdachungen enthält § 7 nicht.
Quelle: § 7 LBO Saarland (amtliches Landesrecht Saarland), Stand: Fassung vom 19.02.2025, gültig ab 26.04.2025; Werte am 25.10.2026 mit dem LBO-Text des Ministeriums (saarland.de) abgeglichen.
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| Kennzahl | Wert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Verfahrensfreiheit Terrassenüberdachung | ja, ohne Größenangabe im Gesetz | § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO |
| Verfahrensfreiheit Wintergarten | grundsätzlich nein, in § 61 nicht genannt; Einordnung unter Nr. 1 Buchst. a nur nach Auskunft der Bauaufsicht | § 61 LBO |
| Genehmigungsfreistellung | möglich, u. a. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans | § 63 LBO |
| Kenntnisgabe nach § 61 Abs. 2 | nur landwirtschaftliche Gebäude und Gewächshäuser, nicht Wintergärten | § 61 Abs. 2 Nr. 1 und 2 LBO |
| Grenzabstand (Regelfall) | 0,4 × Wandhöhe, mind. 3 m; Wohngebäude GK 1 und 2 bis drei Geschosse: 3 m; Gewerbe-/Industriegebiet 0,2 H | § 7 Abs. 5 LBO |
| Gebühr Baugenehmigungsverfahren | nach Rohbauwert (Brutto-Rauminhalt × Rohbauraummeterpreis der Gebäudeart); Höhe bei der Bauaufsicht erfragen | Gebührenverzeichnis Bauaufsicht (GebVerzBauaufsicht) vom 03.09.2015, zuletzt geändert 2025 |
Genehmigungsfreistellung oder Bauantrag: So läuft es im Saarland ab
Da ein Wintergarten im Saarland nicht verfahrensfrei ist, gibt es zwei Wege. Der erste ist die Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO: Über §§ 61 und 62 hinaus brauchen Gebäude der Gebäudeklassen 1 bis 5, sonstige Anlagen sowie Nebengebäude und Nebenanlagen keine Baugenehmigung, wenn die Voraussetzungen des § 63 Abs. 2 vorliegen, unter anderem ein Bebauungsplan. Der zweite Weg ist der reguläre Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Welche Unterlagen und Fristen bei der Freistellung im Einzelnen gelten, regelt § 63 LBO; die Bauaufsicht oder die Gemeinde sagt dir, welcher Weg für dein Grundstück offensteht.
2. Bebauungsplan prüfen: Liegt dein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und entspricht der Wintergarten dessen Festsetzungen, kommt die Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO in Frage.
3. Bauvorlagen erstellen lassen: Lageplan mit Abstandsflächen, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Standsicherheitsnachweis durch eine bauvorlageberechtigte Person.
4. Einreichen: Bei der Genehmigungsfreistellung nach den Vorgaben des § 63 LBO, sonst als Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde.
5. Erst bauen, wenn es erlaubt ist: Beim Bauantrag nach Erteilung der Baugenehmigung, bei der Freistellung nach Ablauf der dort geregelten Frist.
Beispiel 1 (konstruiert): 34-m²-Kaltwintergarten über die Genehmigungsfreistellung
Beispiel (konstruiert): Ein unbeheizter Wintergarten mit 5,00 × 6,80 m Grundfläche (34 m²) und einer mittleren Höhe von 2,60 m soll an ein Wohnhaus im Geltungsbereich eines Bebauungsplans angebaut werden. Der Brutto-Rauminhalt liegt bei rund 34 m² × 2,60 m = 88,4 m³.
Selbst wenn man den Anbau als eingeschossiges Gebäude nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO einordnen wollte, läge er über den dort genannten 75 m³. Einen Wintergarten-Tatbestand gibt es nicht, eine 36-m²-Kenntnisgabe ebenso wenig. Hält der Anbau die Festsetzungen des Bebauungsplans ein, kommt die Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO in Frage.
Für den Abstand zur seitlichen Nachbargrenze gilt § 7 Abs. 5 LBO: Bei einer Wandhöhe von 2,60 m ergibt die Regel 0,4 × 2,60 m = 1,04 m, maßgeblich ist deshalb das Mindestmaß von 3 m. Die Bauvorlagen umfassen Lageplan mit Abstandsflächen, Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Standsicherheitsnachweis.
Beispiel 2 (konstruiert): 42-m²-Wohnwintergarten mit regulärem Bauantrag
Beispiel (konstruiert): Ein beheizter Wohnwintergarten mit 6,00 × 7,00 m Grundfläche (42 m²) soll als ganzjährig nutzbarer Wohnraum an ein Wohnhaus im unbeplanten Innenbereich angebaut werden; einen Bebauungsplan gibt es nicht. Damit scheidet die Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO aus, und weil Wintergärten in § 61 LBO nicht verfahrensfrei sind, ist ein regulärer Bauantrag nötig. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch.
Mit einer mittleren Höhe von 2,80 m kommt der Anbau auf 42 m² × 2,80 m = 117,6 m³ und liegt damit auch deutlich über den 75 m³ aus § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a LBO. Wegen der Heizung gehört zu den Bauvorlagen zusätzlich der energetische Nachweis nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, in Kraft seit 29.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226; Erweiterungen: § 39 GModG, bisher § 51 GEG). Das Beispiel zeigt: Im Saarland entscheidet beim Wintergarten nicht eine Flächengrenze, sondern ob ein Bebauungsplan die Freistellung ermöglicht.
Typische Fehler bei der Saarland-Baugenehmigung
Fehler 1: Auf die angebliche 36-m²-Ausnahme vertrauen
Ein folgenreicher Fehler ist die Annahme, ein Wintergarten bis 36 m² sei nach „§ 61 Abs. 2 Nr. 4 LBO“ mit Kenntnisgabe genehmigungsfrei. Diese Vorschrift gibt es nicht. § 61 Abs. 2 hat nur zwei Nummern und betrifft landwirtschaftliche Gebäude und Gewächshäuser. Ein Wintergarten braucht im Saarland grundsätzlich eine Genehmigung oder eine Genehmigungsfreistellung.
Fehler 2: Die Terrassenüberdachung nachträglich rundum verglasen
Die Terrassenüberdachung ist verfahrensfrei, der Wintergarten nicht. Wer eine Überdachung später mit Glaswänden schließt, macht daraus im Zweifel einen Wintergarten, für den dann ein Verfahren nötig ist. Plane die spätere Nutzung deshalb von Anfang an mit.
Fehler 3: Fehlende Größengrenze mit fehlenden Regeln verwechseln
Dass § 61 LBO für Terrassenüberdachungen keine Fläche nennt, heißt nicht, dass jede Größe überall zulässig ist. Abstandsflächen nach § 7 LBO, Bebauungsplan und Standsicherheit gelten weiter. Eine große Überdachung an der Grundstücksgrenze kann daran scheitern.
Fehler 4: Sich allein auf verkürzte Online-Aussagen verlassen
Zahlen wie „36 m²“ oder „3 m Tiefe“ finden sich für Wintergärten und Terrassenüberdachungen im saarländischen Gesetzestext nicht. Achte darauf, ob eine Quelle den Paragrafen genau nennt, und gleiche ihn mit dem amtlichen Text ab. Bei Zweifeln hilft eine schriftliche Auskunft der unteren Bauaufsichtsbehörde.
Bauvorlageberechtigung: wer die Unterlagen im Saarland erstellt
Sowohl für die Genehmigungsfreistellung als auch für ein reguläres Baugenehmigungsverfahren werden die Bauvorlagen in der Regel von einer bauvorlageberechtigten Person erstellt, also von Architektinnen und Architekten oder Bauingenieurinnen und Bauingenieuren, die bei der Architektenkammer des Saarlandes bzw. der Ingenieurkammer des Saarlandes eingetragen sind. Der Standsicherheitsnachweis für die Dachkonstruktion kommt meist von einer Tragwerksplanerin oder einem Tragwerksplaner.
Für eine verfahrensfreie Terrassenüberdachung brauchst du keine Bauvorlagen bei der Behörde. Trotzdem muss die Konstruktion standsicher sein, gerade bei Schneelasten und großen Spannweiten. Frag im Angebotsgespräch, ob der Betrieb eine Typenstatik mitliefert und ob Planung und Statik aus einer Hand kommen, das spart Abstimmungsaufwand.
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Kosten der Baugenehmigung im Saarland
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenverzeichnis Bauaufsicht (GebVerzBauaufsicht) vom 3. September 2015, das zuletzt 2025 geändert wurde. Grundlage der Grundgebühr für die Baugenehmigung ist der Rohbauwert: der Brutto-Rauminhalt nach DIN 277, multipliziert mit den vom Ministerium im Amtsblatt veröffentlichten durchschnittlichen Rohbauraummeterpreisen in Euro für die jeweilige Gebäudeart. Die Prüfung bautechnischer Nachweise wird gesondert berechnet.
Hinzu kommen die Kosten für Planung und Standsicherheitsnachweis durch bauvorlageberechtigte Planer. Für eine verfahrensfreie Terrassenüberdachung fallen keine Genehmigungsgebühren an.
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Regionale Besonderheiten im Saarland: Bebauungspläne, Denkmalschutz, Überschwemmungsgebiete
Die Vorfrage, ob ein Bebauungsplan besteht und die Freistellung möglich ist, lässt sich mit einem Anruf beim zuständigen Bauamt vor Einreichung der Unterlagen klären.
Wie in vielen anderen Bundesländern gilt auch im Saarland: Die bauordnungsrechtliche Verfahrensfreiheit, etwa für eine Terrassenüberdachung nach § 61 LBO, ersetzt keine anderen erforderlichen Erlaubnisse. Liegt das Grundstück in einem Denkmalbereich oder ist das Hauptgebäude selbst ein Kulturdenkmal, ist zusätzlich eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach dem Saarländischen Denkmalschutzgesetz erforderlich. Gleiches gilt für Grundstücke in festgesetzten Überschwemmungsgebieten entlang der Saar, wo zusätzlich wasserrechtliche Vorgaben zu beachten sind.
Frag deshalb vor Planungsbeginn sowohl bei der unteren Denkmalschutzbehörde als auch, bei Grundstücken in Gewässernähe, bei der unteren Wasserbehörde nach, ob zusätzliche Erlaubnisse nötig sind. Diese Prüfung ist unabhängig vom bauordnungsrechtlichen Verfahren nach der LBO Saarland.
Auch die Frage eines geltenden Bebauungsplans sollte vorab geklärt werden: Selbst eine verfahrensfreie Terrassenüberdachung oder ein freigestellter Wintergarten muss sich in die planungsrechtlichen Festsetzungen einfügen, etwa hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche oder der zulässigen Grundflächenzahl. Fehlt ein qualifizierter Bebauungsplan, richtet sich die Zulässigkeit im Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch (im Außenbereich nach § 35), und die Genehmigungsfreistellung scheidet aus. Diese planungsrechtliche Prüfung ist von der bauordnungsrechtlichen Frage strikt zu trennen und sollte frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt oder der Gemeindeverwaltung abgestimmt werden.
Bauvorlagen im Detail: Was die Unterlagen enthalten sollten
Ob Genehmigungsfreistellung oder Bauantrag: Die eingereichten Unterlagen sollten vollständig sein, sonst verzögert sich das Verfahren. Üblich sind ein maßstabsgerechter Lageplan mit eingezeichneten Abstandsflächen, Grundriss- und Schnittzeichnungen des geplanten Wintergartens, eine Baubeschreibung sowie der Standsicherheitsnachweis. Bei einem beheizten Wohnwintergarten kommt der energetische Nachweis nach § 39 GModG hinzu. Welche Unterlagen im Einzelnen verlangt werden, legt die Bauaufsicht fest.
Stell die Bauvorlagen für die Genehmigungsfreistellung genauso sorgfältig zusammen wie für einen vollständigen Bauantrag, auch wenn dabei kein Genehmigungsbescheid erteilt wird. Das senkt das Risiko von Rückfragen. Lass dir den Eingang der vollständigen Unterlagen schriftlich bestätigen und bewahre die Bestätigung auf, denn sie dient im Streitfall als Nachweis für den Fristbeginn.
Häufige Fragen zur Wintergarten-Baugenehmigung im Saarland
Ist ein Wintergarten im Saarland bis 36 m² genehmigungsfrei?
Nein. Diese Regel steht nicht im Gesetz. Wintergärten sind in § 61 LBO Saarland nicht genannt und damit grundsätzlich nicht verfahrensfrei. Du brauchst eine Baugenehmigung oder, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, die Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO.
Gibt es im Saarland eine Kenntnisgabe für Wintergärten?
Nein. Die Kenntnisgabe an die Gemeinde nach § 61 Abs. 2 LBO gilt nur für landwirtschaftliche Gebäude (Nr. 1) und Gewächshäuser (Nr. 2). Eine Nr. 4 für Wintergärten gibt es nicht, und eine Tragwerksplaner-Bescheinigung verlangt die Vorschrift auch nicht.
Brauche ich für eine Terrassenüberdachung im Saarland eine Baugenehmigung?
Nein. Terrassenüberdachungen sind nach § 61 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. h LBO Saarland verfahrensfrei, der Gesetzestext nennt dafür keine Flächen- oder Tiefengrenze. Abstandsflächen nach § 7 LBO, Standsicherheit und Bebauungsplan musst du trotzdem einhalten.
Was ist der Unterschied zwischen Terrassenüberdachung und Wintergarten?
Die Terrassenüberdachung ist ein seitlich offenes Dach über der Terrasse und verfahrensfrei. Ein Wintergarten ist seitlich verglast und bildet einen geschlossenen Raum; er ist im Saarland nicht verfahrensfrei. Wo genau die Grenze verläuft, definiert die LBO nicht, im Zweifel entscheidet die Bauaufsicht.
Wie groß muss der Grenzabstand zum Nachbargrundstück sein?
Grundsätzlich 0,4 × Wandhöhe, mindestens 3 Meter (§ 7 Abs. 5 LBO Saarland). Vor Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit höchstens drei oberirdischen Geschossen genügen 3 m, in Gewerbe- und Industriegebieten 0,2 H, jeweils mindestens 3 m.
Wie lange dauert ein reguläres Baugenehmigungsverfahren im Saarland?
Eine belastbare Durchschnittsdauer für das Saarland liegt nicht vor. Frag bei deiner unteren Bauaufsichtsbehörde nach der aktuellen Bearbeitungsdauer und reich die Bauvorlagen vollständig ein, damit Rückfragen das Verfahren nicht verzögern.
Was kostet die Baugenehmigung für einen Wintergarten im Saarland?
Die Gebühr richtet sich nach dem Gebührenverzeichnis Bauaufsicht und dem Rohbauwert, also Brutto-Rauminhalt mal Rohbauraummeterpreis der Gebäudeart. Hinzu kommen Kosten für Planung und Standsicherheitsnachweis. Eine verfahrensfreie Terrassenüberdachung verursacht keine Genehmigungsgebühren.
Gilt für beheizte Wohnwintergärten etwas anderes?
Nein, im Saarland ist schon der unbeheizte Wintergarten nicht verfahrensfrei, für den beheizten gilt dasselbe. Beim beheizten Wohnwintergarten kommen zusätzlich die Anforderungen nach § 39 GModG hinzu. Der Weg führt über die Baugenehmigung oder die Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO.
Fazit: Im Saarland entscheidet die Bauform, nicht die Fläche
Der amtliche Gesetzestext ist eindeutig: Eine 36-m²-Wintergarten-Ausnahme mit Kenntnisgabe gibt es im Saarland nicht. Verfahrensfrei ist die seitlich offene Terrassenüberdachung, und zwar ohne Größenangabe im Gesetz. Ein Wintergarten braucht dagegen grundsätzlich ein Verfahren, entweder die Baugenehmigung oder, wenn ein Bebauungsplan besteht, die Genehmigungsfreistellung nach § 63 LBO.
Klär deshalb schon im ersten Beratungsgespräch mit einem Fachbetrieb, ob dein Vorhaben eine offene Überdachung bleibt oder ein geschlossener Wintergarten wird, und ob der Betrieb die Bauvorlagen und den Standsicherheitsnachweis mitliefern kann. Das erspart dir Verzögerungen und Rückfragen bei der Gemeinde.
Wenn du unsicher bist, in welche Kategorie dein Vorhaben fällt, such den direkten Kontakt zur zuständigen Gemeinde oder unteren Bauaufsichtsbehörde, statt dich auf verkürzte Aussagen zu verlassen, die sich auf andere Bundesländer beziehen. Die saarländische Regelung lässt sich nicht einfach auf andere Landesbauordnungen übertragen: In sieben Ländern sind Wintergärten bis zu einer Größengrenze ausdrücklich verfahrensfrei, im Saarland nicht.
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Rechtsgrundlagen: § 61 LBO Saarland und § 7 LBO Saarland im amtlichen Landesrecht Saarland, Stand: Fassung vom 19.02.2025, gültig ab 26.04.2025, geprüft am 24.09.2026.
Genehmigungspflicht, Freigrenzen je Bundesland, Grenzabstand, Nachbarzustimmung, Versicherung.
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